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Vorlesung
Die Vorlesung Zivilrecht findet immer im Sommersemester statt.
Gang der Vorlesung
Die Vorlesung Zivilrecht widmet sich denjenigen Bereichen des Bürgerlichen Rechts (BGB), die für Studierende mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug von Bedeutung sind.
Dies sind an erster Stelle die Grundlagen des Vertragsrechts im Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere die Rechtsgeschäftslehre, Inhalt und Grenzen der Privatautonomie, das Recht der Willenserklärungen einschließlich ihrer Wirksamkeitsvoraussetzungen und ihrer Auslegung, die Geschäftsfähigkeit, das Recht der Willensmängel (Anfechtung) sowie der Formerfordernisse. Hieran schließt sich der eigentliche Vertragsschluss einschließlich der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen an.
Vom Allgemeinen Teil des BGB führt die Vorlesung in das Schuldrecht: Im Allgemeinen Teil des Schuldrechts wird das Entstehen der Schuldverhältnisse behandelt, weiterhin das sich aus diesen ergebende Pflichtenprogramm sowie das breite Feld der Pflichtverletzungen. Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält an erster Stelle einzelne spezifische Vertragstypen; es folgen Delikts- und Bereicherungsrecht sowie schließlich einige Grundlagen des Sachenrechts. Familien- und Erbrecht sind nicht Gegenstand der Vorlesung.
Skript
Das Skript ist im Sekretariat oder im HiWi Zimmer (42-225) erhältlich.
Inhaltsverzeichnis ZR I